Von Stephan Eisel*

Wahrheitsanspruch statt Meinungsvielfalt

Ein Kern der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes ist der Wettbewerb zwischen den Parteien. Wer diesen Wettbewerb nicht aushält, will den Ein-Parteien-Staat, den wir aus der NS-Diktatur mit der NSDAP und der DDR mit der SED kennen. Nazis und Kommunisten haben die Weimarer Demokratie auch dadurch zerstört, dass sie alle anderen Parteien verunglimpft und verächtlich gemacht haben. Genau daran knüpft die AfD an. Für sie sind andere Parteien prinzipiell „feige, verlogen und gefährlich“ (AfD-MdEP Froelich) und geprägt von „Vetternwirtschaft, Filz und verwerflichem Lobbyismus“ (AfD-Grundsatzprogramm). In Bausch und Bogen wird behauptet, die „politische Klasse … zerstört die soziale und kulturelle Zukunft unseres Volkes“ (AfD-Wahlprogramm 2025). Die anderen Parteien seien „Volksverräter“ (AfD-MdB Gnauck) und „wir sind unter einer Kartellparteienherrschaft gefangen“ (Thüringens AfD-Chef Höcke). Die heutige AfD-Chefin Alice Weidel sagte 2017 über andere Parteien: „Diese Schweine sind nichts anderes als Marionetten der Siegermächte des 2. Weltkriegs und haben die Aufgabe, das deutsche Volk klein zu halten, indem molekulare Bürgerkriege in den Ballungszentren durch Überfremdung induziert werden sollen.“ Heilsbringer ist demnach allein die AfD. Respekt ist für die Totengräber der Demokratie ein Fremdwort. Wegen dieser Grundeinstellung entfallen auch zwei Drittel aller Ordnungsrufe im Bundestag auf AfD-Abgeordnete, weil sie die Würde des Parlaments durch Beleidigungen u. ä. verletzen. Im Weimarer Reichstag waren es vor allem Abgeordnete der NSDAP und der KPD, die durch Beleidigungen auffielen.

Gegen die Unabhängigkeit der Gerichte

Gewaltenteilung ist ein Fundament der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes. Sie manifestiert sich auch in der Unabhängigkeit der Gerichte, die von der AfD nicht akzeptiert wird. Wenn der AfD Urteile nicht passen, werden die Richter diffamiert. Die AfD will eine politische Justiz. AfD-MdB Frohnmaier spricht dem Bundesverfassungsgericht offen die Neutralität ab und unterstellt ihm eine „politisch beeinflusste und linksideologisch gefärbte Rechtsprechung“. Der Brandenburger AfD-Chef Berndt behauptet, Urteile seien „nicht juristisch, sondern politisch“. AfD-MdB Springer unterstellt, die Besetzung von Richterämtern werde „ausgeklüngelt.“ AfD-Chefin Weidel fordert bei Urteilen, die ihr nicht passen, sogar: „Da muss man doch auch die Richter vom Hof jagen.“ AfD-MdB Brandner will ganz offen eine politische Justiz: „Macht die Stimmzettel zu Haftbefehlen.“ Der AfD geht es um eine Justiz, die politische Abrechnung betreibt und den Willen der AfD umsetzt. Man kennt das von autoritären Regierungen in anderen Ländern. Es erinnert übrigens auch an die Weimarer Republik, in der Richter und Staatsanwälte, die gegen Extremisten vorgegangen sind, massiv bedroht, denunziert oder unter Druck gesetzt wurden. Weil die AfD sich selbst als Heilsbringer versteht und andere Meinungen nicht gelten lässt, ist ihr die Unabhängigkeit der Justiz ein Dorn im Auge. Sie möchte gerne alles in ihre Hand bekommen.

Gegen den Verfassungsschutz

Die AfD attackiert diejenigen, die unsere Verfassung schützen. Die Ämter für Verfassungsschutz sind ihr ein Dorn im Auge. AfD-MdB Möller bezeichnet sie als „Fremdkörper in der Demokratie“. Der sächsische AfD-MdL und Parteivorsitzende Urban diffamiert den Verfassungsschutz als „neue Stasi-Behörde“ und macht damit die Opfer der DDR-Diktatur verächtlich. Auch AfD-Chefin Weidel beschimpft den Verfassungsschutz als „schmierige Stasi-Spitzel“ und „Verfassungsfeind“. Sie fordert seine Abschaffung. Der Thüringer AfD-Vorsitzende Höcke behauptet, die Behörde sei von einem „völkerauflösenden und als pervers zu bezeichnenden Geist“ gesteuert. In vielen ihrer Wahlprogramme kündigt die AfD für den Fall ihrer Regierungsübernahme die Abschaffung der Verfassungsschutzbehörden an. So greift die AfD einen wichtigen Schutzmechanismus unserer freiheitlichen Demokratie an. Damit will sie davon ablenken, dass der Verfassungsschutz die Verfassungsfeindlichkeit erheblicher Teile der AfD immer wieder nachweist. In Art. 73 Grundgesetz sind übrigens Verfassungsschutzbehörden ausdrücklich vorgesehen. Dort ist „die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder … zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes oder eines Landes, i.e. Verfassungsschutz, vorgegeben.

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*) Der Autor ist promovierter Politikwissenschaftler und war viele Jahre lang enger Mitarbeiter von Helmut Kohl im Bundeskanzleramt. In Bonn ist er Vorsitzender des Vereins „Bürger für Beethoven e.V.“.

Die AfD: für Demokraten kein Partner, sondern Gegner

Ein Gedanke zu „Die AfD: für Demokraten kein Partner, sondern Gegner

  • 15. Juni 2026 um 20:36 Uhr
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    Demokratie lebt von der Vielfalt, so auch von jener der politischen Parteien, Verbände und Vereine etc.
    Ebenso bilden das Prinzip der Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative wie auch das Sozialstaatsprinzip und insbesondere das Rechtsstaatsprinzip die verfassungsrechtliche Basis unserer Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung.
    Daran darf nicht gerüttelt werden:
    Die Errungenschaften nach dem zweiten Weltkrieg sollten sowohl im gesellschaftlichen als auch im politischen und ganz besonders – im Sinne des Erhalts von Stabilität – im wirtschaftlichen Bereich ausgebaut und weiter entwickelt werden.
    Nur so kann eine wehrhafte Demokratie sich gegen Verfassungsfeinde und deren Organisationen schützen

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